Das Stimmrecht an der jährlichen Mitgliederversammlung erhalten alle Mitglieder im Folgejahr nach Vollendung des 16. Altersjahres oder im Folgejahr des Eintrittsjahres.
Das Stimmrecht an der jährlichen Mitgliederversammlung erhalten alle Mitglieder im Folgejahr nach Vollendung des 16. Altersjahres oder im Folgejahr des Eintrittsjahres.